Dienstag, 17. April 2012 | Autor: Pfelzer
Informationen zum Erbrecht erteilt Rechtsanwalt und Notar Rolf Salmon am kommenden Freitag, den 20. April 2012, beim Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Bremen e.V. -. Beginn der Veranstaltung unter dem Motto “Die Zukunft gestalten” ist um 16 Uhr in den Räumlichkeiten des DRK in der Wachmannstr. 9.
Der Veranstalter bittet um telefonische Anmeldung unter der Rufnummer: 0421 / 340 31 26.
Referent:
Rolf Salmon
Rechtsanwalt und Notar
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Dienstag, 27. März 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012
10. Kostenersatz für Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des Hilfeempfängers, § 102 SGB XII
Eine besondere Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser vor seinem Tode Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen hat. Hier kommt es auf die Art der Leistungen und die Situation an.
a) SGB XII, §§ 41ff – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -
Hat der Erblasser Grundsicherung nach den o.g. Kriterien bezogen, ist ein Erstattungsanspruch ausgeschlossen (102 Abs. 5 SGB XII). weiter…
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Montag, 19. März 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 5
8. Abwicklung der Erbschaft
Nachdem alle diese Vorfragen geklärt worden sind, ein Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegen und festgestellt worden ist, dass erfreulicherweise die vorhandenen Vermögenswerte die Verbindlichkeiten übersteigen, beginnt eine andere Arbeitsphase, nämlich die Abwicklung und damit ggfs. Aufteilung der Erbschaft. weiter…
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Dienstag, 13. März 2012 | Autor: Gezork
“Unterhalt in jedem Lebensalter“
Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Durch diesen Kernsatz unserer Rechtsordnung ist jeder Mensch nicht nur sein Leben lang – von der Geburt an bis hin zum Einzug ins Alters- bzw. Pflegeheim – verpflichtet Unterhalt zu gewähren, sondern auch berechtigt, Unterhalt zu fordern.
Zu diesem immer wichtiger werdenden Thema findet am
15.03.2012 um 18:00 Uhr
in unseren Kanzleiräumen Am Wall 146 / Ecke Sögestraße, 28195 Bremen
eine Vortragsveranstaltung statt, zu der jeder Interessierte eingeladen ist.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird jedoch darum gebeten, sich kurz telefonisch unter Tel.: 0421 / 33 97 50 anzumelden.
Referenten:
Anne-Kathrin Gezork
Rechtsanwältin
Auch Fachanwältin für Familienrecht
Hannelore Senft
Rechtsanwältin und Notarin
Auch Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Montag, 12. März 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
7) Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 ff BGB)
Generell tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein, er übernimmt also auch dessen Verbindlichkeiten – deshalb kommt der Möglichkeit der Ausschlagung auch eine beträchtliche Bedeutung zu. Der Erbe haftet aber nicht nur für die vom Erblasser übernommenen Schulden, sondern auch für die Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall erst entstehen. Dies sind insbesondere Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse und Auflagen. Zwischen diesen beiden Gruppen von Verpflichtungen muss klar unterschieden werden, denn eine unzureichende Erbmasse wirkt sich in den beiden Fällen sehr unterschiedlich aus.
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Mittwoch, 7. März 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)
a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann natürlich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten Angehörigen die Verhältnisse vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevollmacht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftliche Dinge für diesen geregelt hat.
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Freitag, 2. März 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 2
5) Der Tod des Mieters und das Mietverhältnis
Sehr kurzfristig wird häufig entschieden werden müssen, was mit der Wohnung des Verstorbenen geschehen soll. Hat der Verstorbene in einer eigenen Immobilie gewohnt, müssen sich zwangsläufig die Erben damit befassen. Hat der Verstorbene im Heim gelebt, ergeben sich die Folgen aus dem Heimvertrag. Hat aber ein Mietvertrag bestanden, sind besondere Regelungen zu beachten (§ 563 ff BGB). weiter…
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Montag, 27. Februar 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
3. Die Feststellung und Legitimierung des Erben
Die nächste Frage, die sich stellt, ist, ob die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt oder ob es ein Testament gibt. weiter…
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Mittwoch, 22. Februar 2012 | Autor: Senft
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012
Wenn ein Mensch verstirbt, müssen die nächsten Angehörigen nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern zum Teil sehr kurzfristig auch noch eine ganze Reihe von Dingen regeln, die erhebliche Auswirkungen haben können.
Folgende Komplexe sind generell unverzüglich nach Kenntnis vom Tode einer Person parallel zu klären bzw. zu erledigen:
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Donnerstag, 19. Januar 2012 | Autor: admin
Fahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt wurden, dürfen abgeschleppt werden. Das Fahrzeug muss erst gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden.
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