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Die problematische Erbschaft – Teil 7

Dienstag, 27. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012

10. Kostenersatz für Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des Hilfeempfängers, § 102 SGB XII

Eine besondere Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser vor seinem Tode So­zi­al­hil­fe­lei­stun­gen in Anspruch genommen hat. Hier kommt es auf die Art der Leistungen und die Situation an.

a) SGB XII, §§ 41ff – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung –
Hat der Erblasser Grundsicherung nach den o.g. Kriterien bezogen, ist ein Er­stat­tungs­an­spruch aus­ge­schlos­sen (102 Abs. 5 SGB XII). weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 6

Montag, 19. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 5

8. Abwicklung der Erbschaft
Nachdem al­le die­se Vor­fra­gen ge­klärt wor­den sind, ein Erbschein oder ein Testament mit Er­öff­nungs­pro­to­koll vorliegen und fest­ge­stellt wor­den ist, dass erfreuli­cherwei­se die vor­han­de­nen Vermögenswerte die Verbindlichkeiten über­stei­gen, beginnt eine andere Ar­beits­pha­se, nämlich die Ab­wick­lung und damit ggfs. Aufteilung der Erbschaft. weiter…

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Vortrag zum Thema „Unterhalt“ am 15.03.2012, um 18:00 Uhr

Dienstag, 13. März 2012 | Autor:

Unterhalt in jedem Lebensalter

Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Durch diesen Kernsatz unserer Rechtsordnung ist jeder Mensch nicht nur sein Leben lang – von der Geburt an bis hin zum Einzug ins Alters- bzw. Pflegeheim – verpflichtet Unterhalt zu gewähren, sondern auch berechtigt, Unterhalt zu fordern.

Zu diesem immer wichtiger werdenden Thema findet am

 

15.03.2012 um 18:00 Uhr
in unseren Kanzleiräumen Am Wall 146 / Ecke Sögestraße, 28195 Bremen

 

eine Vortragsveranstaltung statt, zu der jeder Interessierte eingeladen ist.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird jedoch darum gebeten, sich kurz telefonisch unter Tel.: 0421 / 33 97 50 anzumelden.

 

Referenten:
Anne-Kathrin Gezork
Rechtsanwältin
Auch Fachanwältin für Familienrecht

Hannelore Senft
Rechtsanwältin und Notarin
Auch Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Die problematische Erbschaft – Teil 5

Montag, 12. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

7) Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 ff BGB)

Generell tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein, er übernimmt also auch des­sen Verbindlichkeiten – deshalb kommt der Möglichkeit der Ausschlagung auch eine be­trächtliche Bedeutung zu. Der Erbe haftet aber nicht nur für die vom Erblasser übernomme­nen Schulden, sondern auch für die Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall erst entstehen. Dies sind ins­be­son­de­re Pflicht­teils­rech­te, Ver­mächt­ni­sse und Auf­la­gen. Zwischen diesen beiden Gruppen von Verpflichtungen muss klar unterschieden werden, denn eine unzureichende Erbmasse wirkt sich in den beiden Fällen sehr unterschiedlich aus.

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Die problematische Erbschaft – Teil 4

Mittwoch, 7. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)

a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann na­tür­lich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die fi­nanzielle Si­tua­ti­on des Erb­las­sers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten An­ge­hö­ri­gen die Ver­hält­nis­se vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevoll­macht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftli­che Dinge für die­sen geregelt hat.

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Die problematische Erbschaft – Teil 3

Freitag, 2. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 2

5) Der Tod des Mieters und das Mietverhältnis

Sehr kurzfristig wird häufig entschieden werden müssen, was mit der Wohnung des Ver­stor­be­nen geschehen soll. Hat der Verstorbene in einer eigenen Immobilie gewohnt, müs­sen sich zwangsläufig die Erben damit befassen. Hat der Verstorbene im Heim gelebt, er­ge­ben sich die Folgen aus dem Heimvertrag. Hat aber ein Mietvertrag bestanden, sind be­son­de­re Regelungen zu beachten (§ 563 ff BGB). weiter…

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