Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Rückgabe einer bunt gestrichenen Wohnung nach Mietende
Freitag, 28. Februar 2014 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung mit einem farbigen Anstrich zurück, stehen dem Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter zu. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter die Wohnung bei Anmietung seinerzeit in neutralen Farben gestrichen übernommen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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