Zum Rauchen auf den Balkon?
Freitag, 16. Januar 2015 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Unter Umständen kann ein Mieter dem anderen Mieter – zumindest zeitweise – untersagen auf dem Balkon zu rauchen. Dies hat der für Besitzschutzansprüche zuständige Senat des Bundesgerichtshofs geurteilt.
Thema: Allgemein, Mietrecht | Beitrag kommentieren