BGH stärkt Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen
Freitag, 18. März 2016 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen nunmehr die Rechte der Verbraucher bei der Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages durch Widerruf gestärkt.
Der BGH hat entschieden, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Versicherungsnehmer auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell noch den Vertrag widerrufen kann. Durch diesen Widerruf entfällt der Rechtsgrund für die Prämienzahlung. Der Versicherer kann sich im Wesentlichen auch nicht darauf berufen, dass der Versicherungsnehmer nach Jahren der Durchführung des Vertrages, die Ansprüche auf Rückabwicklung verwirkt habe, da der Versicherer durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung keinen Vertrauensschutz genießt. Ob marginale Fehler in der Widerrufsbelehrung eine Verwirkung auslösen können, hatte der BGH nicht zu entscheiden.
Doch auch im Falle des Widerrufs und damit verbundenem Wegfall des Rechtsgrundes für die Prämienzahlung, kann der Versicherungsnehmer nicht die vollen gezahlten Prämien erstattet verlangen. Vielmehr muss er sich aufgrund des faktisch genossenen Versicherungsschutzes etwa die Risikoanteile gegenrechnen lassen. Dies gilt allerdings nicht etwa für Verwaltungs- oder Abschlusskosten, welche die Versicherung nicht in Abzug bringen kann.
Sollten Sie sich in der Situation befinden, einen Lebensversicherungsvertrag zu beenden oder beenden zu müssen, sollte dringend geprüft werden, ob ein Widerruf möglich ist. Andernfalls käme nur eine Kündigung in Betracht. Der bei der Kündigung zu zahlende Rückkaufswert kann für Sie deutlich geringer ausfallen als Sie bekämen, wenn der Vertrag widerrufen werden kann.
Ein Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde.
Gerne prüfen wir für Sie, ob die in ihrem Vertrag befindliche Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Tätigkeit handelt.