Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Schwerhörigkeit
Mittwoch, 6. April 2016 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Einem Verkehrsteilnehmer kann wegen Schwerhörigkeit die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, sofern keine sonstigen schweren Mängel vorliegen. Dies hat das AG Neustadt durch Beschluss im Eilverfahren vom 28.01.2016 (Az.: 3 L 4/16.NW) entschieden.
Die zuständige Verwaltungsbehörde hatte einem 70 Jahre alten, schwerhörigen Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser einer Aufforderung zur Vorlage eines Eignungsgutachtens nicht nachgekommen ist. Der Verlust seines Hörvermögens betrug am rechten Ohr 56 Prozent, am linken 100 Prozent.
Das Verwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass allein das Tragen eines Hörgeräts die Verwaltungsbehörde nicht ermächtigt, ein ärztliches (Eignungs-) Gutachten zu verlangen. Nach der FeV besteht auch bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder gar bei Gehörlosigkeit eine Fahreignung, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Beeinträchtigungen, wie etwa Seh- oder Gleichgewichtsstörungen vorliegen.
Quelle: Verkehrsrecht aktuell 04/2016