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Die Zukunft gestalten – Ein Vortrag rund um das Erbrecht

Montag, 24. Oktober 2016 | Autor:

Am 11.11.2016 um 15:00 Uhr findet die nächste Veranstaltung zum Thema „Erbrecht“ statt. Unter dem Motto „Die Zukunft gestalten“ hält Rechtsanwalt und Notar Rolf Salmon in Zusammenarbeit mit dem DRK – Kreisverband Bremen e.V. einen Vortrag rund um das Erbrecht. Dabei werden die Rechtsfolgen des gesetzlichen Erbrechts sowie Möglichkeiten, seinen letzten Willen hiervon abweichend durch Testament zu regeln, aufgezeigt.

 

Veranstaltungsort:
DRK-Kreisverband Bremen e.V.
Wachmannstr. 9 (Haus 2), 28209 Bremen
Tel.: 340 31 26

 

Der Eintritt ist frei. Der Veranstalter bittet um telefonische Anmeldung unter der vorgenannten Rufnummer.

 

Referent:
Rolf Salmon
Rechtsanwalt & Notar

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Ein Vortrag zum Erbrecht

Montag, 17. Oktober 2016 | Autor:

Am 04.11.2016 um 15:00 Uhr findet wieder eine Vortragsveranstaltung rund um das Thema „Erbrecht“ statt. In Zusammenarbeit mit dem DRK Bremen referiert Rechtsanwalt und Notar Rolf Salmon über die Rechtsfolgen des gesetzlichen Erbrechts und zeigt Möglichkeiten auf, seinen letzten Willen hiervon abweichend durch Testament zu regeln.

 

Veranstaltungsort:
DRK Bremen Pflege GmbH
Meinert-Löffler-Str. 15, 28755 Bremen
Tel.: 0421 / 620 44 60

 

Der Eintritt ist frei. Der Veranstalter bittet um telefonische Anmeldung unter der vorgenannten Rufnummer.

 

Referent:
Rolf Salmon
Rechtsanwalt und Notar

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Vortrag zum Thema Erben und Vererben

Donnerstag, 13. Juni 2013 | Autor:

Wer erbt? Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist? Ist das Testament gültig? Was ist ein Pflichtteil? Wie macht man sein Testament? Was ist ein Erbvertrag ? weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 7

Dienstag, 27. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012

10. Kostenersatz für Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des Hilfeempfängers, § 102 SGB XII

Eine besondere Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser vor seinem Tode So­zi­al­hil­fe­lei­stun­gen in Anspruch genommen hat. Hier kommt es auf die Art der Leistungen und die Situation an.

a) SGB XII, §§ 41ff – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung –
Hat der Erblasser Grundsicherung nach den o.g. Kriterien bezogen, ist ein Er­stat­tungs­an­spruch aus­ge­schlos­sen (102 Abs. 5 SGB XII). weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 6

Montag, 19. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 5

8. Abwicklung der Erbschaft
Nachdem al­le die­se Vor­fra­gen ge­klärt wor­den sind, ein Erbschein oder ein Testament mit Er­öff­nungs­pro­to­koll vorliegen und fest­ge­stellt wor­den ist, dass erfreuli­cherwei­se die vor­han­de­nen Vermögenswerte die Verbindlichkeiten über­stei­gen, beginnt eine andere Ar­beits­pha­se, nämlich die Ab­wick­lung und damit ggfs. Aufteilung der Erbschaft. weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 5

Montag, 12. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

7) Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 ff BGB)

Generell tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein, er übernimmt also auch des­sen Verbindlichkeiten – deshalb kommt der Möglichkeit der Ausschlagung auch eine be­trächtliche Bedeutung zu. Der Erbe haftet aber nicht nur für die vom Erblasser übernomme­nen Schulden, sondern auch für die Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall erst entstehen. Dies sind ins­be­son­de­re Pflicht­teils­rech­te, Ver­mächt­ni­sse und Auf­la­gen. Zwischen diesen beiden Gruppen von Verpflichtungen muss klar unterschieden werden, denn eine unzureichende Erbmasse wirkt sich in den beiden Fällen sehr unterschiedlich aus.

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Die problematische Erbschaft – Teil 4

Mittwoch, 7. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)

a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann na­tür­lich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die fi­nanzielle Si­tua­ti­on des Erb­las­sers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten An­ge­hö­ri­gen die Ver­hält­nis­se vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevoll­macht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftli­che Dinge für die­sen geregelt hat.

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Die problematische Erbschaft – Teil 3

Freitag, 2. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 2

5) Der Tod des Mieters und das Mietverhältnis

Sehr kurzfristig wird häufig entschieden werden müssen, was mit der Wohnung des Ver­stor­be­nen geschehen soll. Hat der Verstorbene in einer eigenen Immobilie gewohnt, müs­sen sich zwangsläufig die Erben damit befassen. Hat der Verstorbene im Heim gelebt, er­ge­ben sich die Folgen aus dem Heimvertrag. Hat aber ein Mietvertrag bestanden, sind be­son­de­re Regelungen zu beachten (§ 563 ff BGB). weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 2

Montag, 27. Februar 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

3. Die Feststellung und Legitimierung des Erben

Die nächste Frage, die sich stellt, ist, ob die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt oder ob es ein Testament gibt. weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 1

Mittwoch, 22. Februar 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012

Wenn ein Mensch verstirbt, müssen die nächsten Angehörigen nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern zum Teil sehr kurzfristig auch noch eine ganze Reihe von Dingen regeln, die erhebliche Auswirkungen haben können.

Folgende Komplexe sind generell unverzüglich nach Kenntnis vom Tode einer Person parallel zu klären bzw. zu erledigen:

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