Montag, 24. Oktober 2016 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Am 11.11.2016 um 15:00 Uhr findet die nächste Veranstaltung zum Thema „Erbrecht“ statt. Unter dem Motto „Die Zukunft gestalten“ hält Rechtsanwalt und Notar Rolf Salmon in Zusammenarbeit mit dem DRK – Kreisverband Bremen e.V. einen Vortrag rund um das Erbrecht. Dabei werden die Rechtsfolgen des gesetzlichen Erbrechts sowie Möglichkeiten, seinen letzten Willen hiervon abweichend durch Testament zu regeln, aufgezeigt.
Veranstaltungsort:
DRK-Kreisverband Bremen e.V.
Wachmannstr. 9 (Haus 2), 28209 Bremen
Tel.: 340 31 26
Der Eintritt ist frei. Der Veranstalter bittet um telefonische Anmeldung unter der vorgenannten Rufnummer.
Referent:
Rolf Salmon
Rechtsanwalt & Notar
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Montag, 17. Oktober 2016 | Autor: Rechtsanwalt und Notar Salmon
Am 04.11.2016 um 15:00 Uhr findet wieder eine Vortragsveranstaltung rund um das Thema „Erbrecht“ statt. In Zusammenarbeit mit dem DRK Bremen referiert Rechtsanwalt und Notar Rolf Salmon über die Rechtsfolgen des gesetzlichen Erbrechts und zeigt Möglichkeiten auf, seinen letzten Willen hiervon abweichend durch Testament zu regeln.
Veranstaltungsort:
DRK Bremen Pflege GmbH
Meinert-Löffler-Str. 15, 28755 Bremen
Tel.: 0421 / 620 44 60
Der Eintritt ist frei. Der Veranstalter bittet um telefonische Anmeldung unter der vorgenannten Rufnummer.
Referent:
Rolf Salmon
Rechtsanwalt und Notar
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Donnerstag, 13. Juni 2013 | Autor: admin
Wer erbt? Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist? Ist das Testament gültig? Was ist ein Pflichtteil? Wie macht man sein Testament? Was ist ein Erbvertrag ? weiter…
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Dienstag, 27. März 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012
10. Kostenersatz für Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des Hilfeempfängers, § 102 SGB XII
Eine besondere Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser vor seinem Tode Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen hat. Hier kommt es auf die Art der Leistungen und die Situation an.
a) SGB XII, §§ 41ff – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung –
Hat der Erblasser Grundsicherung nach den o.g. Kriterien bezogen, ist ein Erstattungsanspruch ausgeschlossen (102 Abs. 5 SGB XII). weiter…
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Montag, 19. März 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 5
8. Abwicklung der Erbschaft
Nachdem alle diese Vorfragen geklärt worden sind, ein Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegen und festgestellt worden ist, dass erfreulicherweise die vorhandenen Vermögenswerte die Verbindlichkeiten übersteigen, beginnt eine andere Arbeitsphase, nämlich die Abwicklung und damit ggfs. Aufteilung der Erbschaft. weiter…
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Montag, 12. März 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
7) Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 ff BGB)
Generell tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein, er übernimmt also auch dessen Verbindlichkeiten – deshalb kommt der Möglichkeit der Ausschlagung auch eine beträchtliche Bedeutung zu. Der Erbe haftet aber nicht nur für die vom Erblasser übernommenen Schulden, sondern auch für die Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall erst entstehen. Dies sind insbesondere Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse und Auflagen. Zwischen diesen beiden Gruppen von Verpflichtungen muss klar unterschieden werden, denn eine unzureichende Erbmasse wirkt sich in den beiden Fällen sehr unterschiedlich aus.
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Mittwoch, 7. März 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)
a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann natürlich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten Angehörigen die Verhältnisse vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevollmacht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftliche Dinge für diesen geregelt hat.
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Freitag, 2. März 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 2
5) Der Tod des Mieters und das Mietverhältnis
Sehr kurzfristig wird häufig entschieden werden müssen, was mit der Wohnung des Verstorbenen geschehen soll. Hat der Verstorbene in einer eigenen Immobilie gewohnt, müssen sich zwangsläufig die Erben damit befassen. Hat der Verstorbene im Heim gelebt, ergeben sich die Folgen aus dem Heimvertrag. Hat aber ein Mietvertrag bestanden, sind besondere Regelungen zu beachten (§ 563 ff BGB). weiter…
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Montag, 27. Februar 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
3. Die Feststellung und Legitimierung des Erben
Die nächste Frage, die sich stellt, ist, ob die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt oder ob es ein Testament gibt. weiter…
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Mittwoch, 22. Februar 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012
Wenn ein Mensch verstirbt, müssen die nächsten Angehörigen nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern zum Teil sehr kurzfristig auch noch eine ganze Reihe von Dingen regeln, die erhebliche Auswirkungen haben können.
Folgende Komplexe sind generell unverzüglich nach Kenntnis vom Tode einer Person parallel zu klären bzw. zu erledigen:
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