Fehlt die nach den Angaben des Verkäufers noch bestehende Herstellergarantie, stellt dies einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies hat der BGH entschieden. weiter…
Bietet bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls der Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten telefonisch einen Mietwagen zu einem günstigen Tagespreis an und mietet dieser im Anschluss ein Ersatzfahrzeug bei einem Vermieter seiner Wahl zu teureren Kondition, kann der Haftpflichtversicherer den diesbezüglichen Ersatzanspruch kürzen. weiter…
Einem Verkehrsteilnehmer kann wegen Schwerhörigkeit die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, sofern keine sonstigen schweren Mängel vorliegen. Dies hat das AG Neustadt durch Beschluss im Eilverfahren vom 28.01.2016 (Az.: 3 L 4/16.NW) entschieden.
Nachtrag: Nach einer Gesetzesänderung reicht die Start-Stopp-Automatik nicht mehr aus.
Das Telefonieren am Steuer mittels Handy am Ohr ist erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aufgrund einer vorhandenen Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist. Der Fahrer handelt in diesem Fall nicht ordnungswidrig. Dies hat das OLG Hamm entschieden und insoweit die Rechtsprechung fortgeführt, nach der das Telefonieren am Steuer bei manuell ausgeschaltetem Motor nicht verboten ist.
Die Verkehrszeichen 277 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ und 276 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ untersagen nicht nur den Beginn eines Überholvorgangs im Geltungsbereich des Überholverbots. Vielmehr verbieten sie grundsätzlich auch die Fortsetzungn eines bei Beginn der Überholverbotszone bereits begonnenen Überholvorgangs. Dies hat das OLG Hamm beschlossen.
Den Bei- oder Mitfahrer in einem Kfz trifft grundsätzlich keine Pflicht, während der Fahrt auf die Beschilderung zu achten. Bei einem Fahrerwechsel besteht keine Erkundigungspflicht in Bezug auf die Beschilderung, etwa Geschwindigkeits- beschränkung oder Überholverbot. Dies hat das OLG Hamm entschieden.
Wenn die Kaufsache mangelbehaftet ist, kann der Käufer u.U. vom Kaufvertrag zurücktreten. Gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Sachmangel „unerheblich“ ist. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass bei einem behebbaren Sachmangel die Bagatellgrenze überschritten ist, wenn die zur Mängelbeseitigung aufzuwendenden Kosten 5 % des Kaufpreises überschreiten.
Setzt der Vorfahrtsberechtigte den Blinker rechts, begründet dieses Blinken allein noch kein Vertrauen darauf, dass der Blinkende tatsächlich abbiegt. Sofern keine weiteren erkennbaren Anzeichen bestehen, die ein Abbiegen des Blinkenden wahrscheinlich machen, überwiegt bei einem Verkehrsunfall die Haftung des Wartepflichtigen. Der fälschlich blinkende Bevorrechtigte trägt allerdings ein Mitverschulden von 30 %. Dies hat aktuell das OLG Dresden bestätigt.
Ein Fahrradfahrer, der keinen Fahrradhelm trägt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls ein Mitverschulden nicht anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Entscheidung betrifft direkt allerdings nur Verkehrsunfälle bis zum Jahr 2011.
Die Amtsgerichts Kaiserslautern (Urteil v. 14.03.2012) und Landstuhl (Urteil vom 03.05.2012) haben Messungen mit dem Messgerät ESO 3.0 der Firma ESO GmbH für nicht verwertbar erklärt und die Betroffenen frei gesprochen. Der Hersteller weigert sich bislang die Funktionsweise des Gerätes offen zu legen, weshalb für Sachverständige und Gerichte die Messwertbildung nicht nachvollziehbar ist.