Notariat
Ein Notar bekleidet ein öffentliches Amt und nimmt hoheitliche Amtshandlungen vor. In dieser Eigenschaft ist er unbedingt unparteilich. In Bremen gibt es den Anwaltsnotar, das bedeutet, dass der Notar zugleich auch als Rechtsanwalt tätig ist. Der Anwaltsnotar muss strikt zwischen seiner Tätigkeit als Notar und Anwalt differenzieren. Sofern an einem Rechtsverhältnis mehr als eine Partei beteiligt ist, vertritt der Notar die Interessen aller Parteien gleichermaßen – also unparteilich. Hierdurch unterscheidet er sich von einem Rechtsanwalt, der regelmäßig lediglich die Interessen einer Partei vertritt.
Unsere Notare Rolf Salmon und Bernd Pfelzer steht Ihnen gerne zur Verfügung
im Immobilienrecht
- Erstellung und Beurkundung von Grundstückskauf-, Bauträger- und Erbbaurechtsverträgen, sonstigen Grundstücksübertragungen (wie z.B. Übertragung als vorweggenommene Erbfolge) sowie sämtlichen Tätigkeiten zur Dürchführung dieser Verträge;
- Willenserklärungen im Zusammenhang mit der Bildung von Wohnungseigentum, insbesondere Teilungserklärungen;
- Eintragungen und Löschungen von Grundschulden, Dienstbarkeiten etc. im Grundbuch;
im Ehe- und Familienrecht
- Erstelllung und Beurkundung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen;
- Scheidungsfolgevereinbarungen;
im Erbrecht
- Entwurf und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen;
- Beantragung von Erbscheinen;
- Beurkundung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen;
im Gesellschaftsrecht
- Beurkundung von Gesellschaftsverträgen;
- Handelsregisteranmeldungen;
im Vereinsrecht
- Anmeldung zum Vereinsregister;
im Bereich der Vorsorge
- Erstellung und Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten;
- Erstellung und Beurkundung von Patientenverfügungen;
Sonstiges
- Beglaubigung von Unterschriften;
- Beglaubigung von Abschriften von Dokumenten.