Rechtsprechungsänderung zu Schönheits-reparaturen und Abgeltungsklausel
Donnerstag, 7. Mai 2015 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen teilwese geändert. Dies betrifft insbesondere solche Klauseln, die einem Mieter auch dann zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Wohnung bei Anmietung zumindest teilweise unrenoviert übernommen wurde.
Daneben hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung auch bezüglich der (Quoten-) Abgeltungsklausel geändert. weiter…
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