Die problematische Erbschaft – Teil 4
Mittwoch, 7. März 2012 | Autor: admin
Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung
6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)
a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann natürlich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten Angehörigen die Verhältnisse vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevollmacht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftliche Dinge für diesen geregelt hat.
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