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Die problematische Erbschaft – Teil 4

Mittwoch, 7. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)

a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann na­tür­lich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die fi­nanzielle Si­tua­ti­on des Erb­las­sers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten An­ge­hö­ri­gen die Ver­hält­nis­se vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevoll­macht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftli­che Dinge für die­sen geregelt hat.

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