Verletzung eines Torwarts beim Abstoß kann Unfall sein – Unfallversicherer muss zahlen
Dienstag, 17. Juli 2012 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Erleidet ein Torwart beim Abstoß einen Muskelriss, so kann dieses Ereignis einen Unfall im Sinne der Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) darstellen mit der Folge, dass der Unfallversicherer die vereinbarte Invaliditätsentschädigung leisten muss. Dies hat das OLG München entschieden.
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