Fehlende Herstellergarantie ist ein Sachmangel
Freitag, 29. Juli 2016 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Fehlt die nach den Angaben des Verkäufers noch bestehende Herstellergarantie, stellt dies einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies hat der BGH entschieden. weiter…
Thema: Allgemein, Verkehrsrecht | Beitrag kommentieren