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Die problematische Erbschaft – Teil 6

Montag, 19. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 5

8. Abwicklung der Erbschaft
Nachdem al­le die­se Vor­fra­gen ge­klärt wor­den sind, ein Erbschein oder ein Testament mit Er­öff­nungs­pro­to­koll vorliegen und fest­ge­stellt wor­den ist, dass erfreuli­cherwei­se die vor­han­de­nen Vermögenswerte die Verbindlichkeiten über­stei­gen, beginnt eine andere Ar­beits­pha­se, nämlich die Ab­wick­lung und damit ggfs. Aufteilung der Erbschaft. weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 4

Mittwoch, 7. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung

6) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft? (§§ 1942 ff BGB)

a) Überblick verschaffen
Die Frage, ob eine angefallene Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte, kann na­tür­lich erst beantwortet werden, wenn ein Überblick über die fi­nanzielle Si­tua­ti­on des Erb­las­sers erlangt werden konnte. In der Regel werden den nächsten An­ge­hö­ri­gen die Ver­hält­nis­se vertraut sein, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund einer Vorsorgevoll­macht der mutmaßliche Erbe oder Miterbe schon vor dem Tod des Erblassers geschäftli­che Dinge für die­sen geregelt hat.

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Die problematische Erbschaft – Teil 3

Freitag, 2. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 2

5) Der Tod des Mieters und das Mietverhältnis

Sehr kurzfristig wird häufig entschieden werden müssen, was mit der Wohnung des Ver­stor­be­nen geschehen soll. Hat der Verstorbene in einer eigenen Immobilie gewohnt, müs­sen sich zwangsläufig die Erben damit befassen. Hat der Verstorbene im Heim gelebt, er­ge­ben sich die Folgen aus dem Heimvertrag. Hat aber ein Mietvertrag bestanden, sind be­son­de­re Regelungen zu beachten (§ 563 ff BGB). weiter…

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Die problematische Erbschaft – Teil 1

Mittwoch, 22. Februar 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012

Wenn ein Mensch verstirbt, müssen die nächsten Angehörigen nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern zum Teil sehr kurzfristig auch noch eine ganze Reihe von Dingen regeln, die erhebliche Auswirkungen haben können.

Folgende Komplexe sind generell unverzüglich nach Kenntnis vom Tode einer Person parallel zu klären bzw. zu erledigen:

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