Voller Schadenersatz trotz Fahrens ohne Fahrradhelm?
Freitag, 8. August 2014 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Ein Fahrradfahrer, der keinen Fahrradhelm trägt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls ein Mitverschulden nicht anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Entscheidung betrifft direkt allerdings nur Verkehrsunfälle bis zum Jahr 2011.
Thema: Verkehrsrecht | Beitrag kommentieren