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Die problematische Erbschaft – Teil 7

Dienstag, 27. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012

10. Kostenersatz für Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des Hilfeempfängers, § 102 SGB XII

Eine besondere Situation kann sich ergeben, wenn der Erblasser vor seinem Tode So­zi­al­hil­fe­lei­stun­gen in Anspruch genommen hat. Hier kommt es auf die Art der Leistungen und die Situation an.

a) SGB XII, §§ 41ff – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung –
Hat der Erblasser Grundsicherung nach den o.g. Kriterien bezogen, ist ein Er­stat­tungs­an­spruch aus­ge­schlos­sen (102 Abs. 5 SGB XII). weiter…

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