Telefonieren am Steuer bei automatisch abgeschaltetem Motor ist erlaubt
Mittwoch, 29. Oktober 2014 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Nachtrag:
Nach einer Gesetzesänderung reicht die Start-Stopp-Automatik nicht mehr aus.
Das Telefonieren am Steuer mittels Handy am Ohr ist erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aufgrund einer vorhandenen Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist. Der Fahrer handelt in diesem Fall nicht ordnungswidrig. Dies hat das OLG Hamm entschieden und insoweit die Rechtsprechung fortgeführt, nach der das Telefonieren am Steuer bei manuell ausgeschaltetem Motor nicht verboten ist.
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