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Fehlende Herstellergarantie ist ein Sachmangel

Freitag, 29. Juli 2016 | Autor:

Fehlt die nach den Angaben des Verkäufers noch bestehende Herstellergarantie, stellt dies einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies hat der BGH entschieden. weiter…

Thema: Allgemein, Verkehrsrecht | Beitrag kommentieren