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Zum Rauchen auf den Balkon?

Freitag, 16. Januar 2015 | Autor:

Unter Umständen kann ein Mieter dem anderen Mieter – zumindest zeitweise – untersagen auf dem Balkon zu rauchen. Dies hat der für Besitzschutzansprüche zuständige Senat des Bundesgerichtshofs geurteilt.

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Thema: Allgemein, Mietrecht | Beitrag kommentieren