Geschwindigkeitsmessung mittels ESO 3.0 nicht verwertbar
Donnerstag, 19. Juli 2012 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Die Amtsgerichts Kaiserslautern (Urteil v. 14.03.2012) und Landstuhl (Urteil vom 03.05.2012) haben Messungen mit dem Messgerät ESO 3.0 der Firma ESO GmbH für nicht verwertbar erklärt und die Betroffenen frei gesprochen. Der Hersteller weigert sich bislang die Funktionsweise des Gerätes offen zu legen, weshalb für Sachverständige und Gerichte die Messwertbildung nicht nachvollziehbar ist.
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