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Zum Rechtsmissbrauch bei Eigenbedarf

Freitag, 6. Februar 2015 | Autor:

Nach ständiger Rechtsprechung handelt ein Vermieter rechtsmissbräuchlich, wenn er bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages bereits entschlossen ist oder erwägt, das Mietobjekt alsbald selbst zu nutzen und den Mieter hierüber nicht aufklärt. Nicht rechtsmissbräuchlich handelt dagegen ein Vermieter, der bei Abschluss des Mietvertrages einen späteren Eigenbedarf zwar erkennen konnte, jedoch noch nicht entschlossen war oder ernsthaft in Betracht gezogen hat, Eigenbedarf geltend zu machen. Dies hat der BGH mit Urteil vom 04.02.2015 entschieden.

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Die problematische Erbschaft – Teil 3

Freitag, 2. März 2012 | Autor:

Text eines Vortrages zum Erbrecht vom 7.2.2012 – Fortsetzung 2

5) Der Tod des Mieters und das Mietverhältnis

Sehr kurzfristig wird häufig entschieden werden müssen, was mit der Wohnung des Ver­stor­be­nen geschehen soll. Hat der Verstorbene in einer eigenen Immobilie gewohnt, müs­sen sich zwangsläufig die Erben damit befassen. Hat der Verstorbene im Heim gelebt, er­ge­ben sich die Folgen aus dem Heimvertrag. Hat aber ein Mietvertrag bestanden, sind be­son­de­re Regelungen zu beachten (§ 563 ff BGB). weiter…

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