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Mieter haften nicht unbedingt auf Schadensersatz nach Wohnungsbrand

Mittwoch, 19. November 2014 | Autor:

Verursacht ein Mieter leicht fahrlässig einen Wohnungsbrand, haftet er gegenüber dem Vermieter nicht unbedingt auf Schadensersatz. Vielmehr kann dem Mieter ein Anspruch gegen den Vermieter auf Schadensbehebung und Minderung der Miete zustehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Thema: Mietrecht, Versicherungsrecht | Beitrag kommentieren