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Telefonieren am Steuer bei automatisch abgeschaltetem Motor ist erlaubt

Mittwoch, 29. Oktober 2014 | Autor:

Nachtrag:
Nach einer Gesetzesänderung reicht die Start-Stopp-Automatik nicht mehr aus.

Das Telefonieren am Steuer mittels Handy am Ohr ist erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aufgrund einer vorhandenen Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist. Der Fahrer handelt in diesem Fall nicht ordnungswidrig. Dies hat das OLG Hamm entschieden und insoweit die Rechtsprechung fortgeführt, nach der das Telefonieren am Steuer bei manuell ausgeschaltetem Motor nicht verboten ist.

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Keine Fortsetzung eines Überholvorgangs bei Anordnung eines Überholverbots

Dienstag, 28. Oktober 2014 | Autor:

Die Verkehrszeichen 277 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ und 276 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ untersagen nicht nur den Beginn eines Überholvorgangs im Geltungsbereich des Überholverbots. Vielmehr verbieten sie grundsätzlich auch die Fortsetzungn eines bei Beginn der Überholverbotszone bereits begonnenen Überholvorgangs. Dies hat das OLG Hamm beschlossen.

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