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Fehlende Herstellergarantie ist ein Sachmangel

Freitag, 29. Juli 2016 | Autor:

Fehlt die nach den Angaben des Verkäufers noch bestehende Herstellergarantie, stellt dies einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies hat der BGH entschieden. weiter…

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Zur Bagatellgrenze beim Rücktritt vom Kaufvertrag

Mittwoch, 20. August 2014 | Autor:

Wenn die Kaufsache mangelbehaftet ist, kann der Käufer u.U. vom Kaufvertrag zurücktreten. Gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Sachmangel „unerheblich“ ist. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass bei einem behebbaren Sachmangel die Bagatellgrenze überschritten ist, wenn die zur Mängelbeseitigung aufzuwendenden Kosten 5 % des Kaufpreises überschreiten.

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