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Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Schwerhörigkeit

Mittwoch, 6. April 2016 | Autor:

Einem Verkehrsteilnehmer kann wegen Schwerhörigkeit die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, sofern keine sonstigen schweren Mängel vorliegen. Dies hat das AG Neustadt durch Beschluss im Eilverfahren vom 28.01.2016 (Az.: 3 L 4/16.NW) entschieden.

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Thema: Verkehrsrecht | Beitrag kommentieren