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Übermässige Beanspruchung der Mietsache durch Haltung mehrerer Katzen

Freitag, 14. März 2014 | Autor:

Verursachen in der Mietwohnung gehaltene Katzen erhebliche Substanzschäden, stellt dies eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar mit der Folge, dass der Privathaftpflichtversicherer des Mieters nicht eintrittspflichtig ist. Dies hat das OLG Saarbrücken entschieden.

 

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Thema: Mietrecht, Versicherungsrecht | Beitrag kommentieren