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Mitverschulden wegen Blinkens?

Freitag, 15. August 2014 | Autor:

Setzt der Vorfahrtsberechtigte den Blinker rechts, begründet dieses Blinken allein noch kein Vertrauen darauf, dass der Blinkende tatsächlich abbiegt. Sofern keine weiteren erkennbaren Anzeichen bestehen, die ein Abbiegen des Blinkenden wahrscheinlich machen, überwiegt bei einem Verkehrsunfall die Haftung des Wartepflichtigen. Der fälschlich blinkende Bevorrechtigte trägt allerdings ein Mitverschulden von 30 %. Dies hat aktuell das OLG Dresden bestätigt.

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Voller Schadenersatz trotz Fahrens ohne Fahrradhelm?

Freitag, 8. August 2014 | Autor:

Ein Fahrradfahrer, der keinen Fahrradhelm trägt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls ein Mitverschulden nicht anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Entscheidung betrifft direkt allerdings nur Verkehrsunfälle bis zum Jahr 2011.

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