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Auch bei Entwendung von Fahrzeugteilen reicht der Beweis des äußeren Bildes

Mittwoch, 31. Oktober 2012 | Autor:

Bei dem Diebstahl eines Fahrzeugs besteht eine dahingehende Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers, nachdem er das sog. äußere Bild eines Diebstahls zu beweisen hat – mithin, dass er das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht wieder vorgefunden hat. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm gilt diese Beweiserleichterung nicht nur dann, wenn das Fahrzeug entwendet wird sondern auch dann, wenn lediglich Teile des abgestellten Fahrzeugs entwendet wurden.

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Verletzung eines Torwarts beim Abstoß kann Unfall sein – Unfallversicherer muss zahlen

Dienstag, 17. Juli 2012 | Autor:

Erleidet ein Torwart beim Abstoß einen Muskelriss, so kann dieses Ereignis einen Unfall im Sinne der Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) darstellen mit der Folge, dass der Unfallversicherer die vereinbarte Invaliditätsentschädigung leisten muss. Dies hat das OLG München entschieden.

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