Keine Erkundigungspflicht nach dem Fahrerwechsel
Dienstag, 30. September 2014 | Autor: Rechtsanwalt Pfelzer
Den Bei- oder Mitfahrer in einem Kfz trifft grundsätzlich keine Pflicht, während der Fahrt auf die Beschilderung zu achten. Bei einem Fahrerwechsel besteht keine Erkundigungspflicht in Bezug auf die Beschilderung, etwa Geschwindigkeits- beschränkung oder Überholverbot. Dies hat das OLG Hamm entschieden.
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